Weitere wichtige Maßnahmen der Pflegereform wurden im Nationalrat beschlossen, Das insgesamt rund 20 Maßnahmen umfassende Pflegepaket ist im Sinne der in der Pflege Tätigen, der Auszubildenden sowie der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. „Bereits 2019 haben wir angekündigt, ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung setzen zu wollen“, hebt VP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger den Bonus für pflegende Angehörige, „die einen unschätzbaren Dienst leisten“, hervor. So gibt es 1.500 Euro ab Pflegestufe 4. Zudem wird das Bundespflegegeld jährlich valorisiert.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen erhalten ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle beschäftigten Pflegekräfte, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, zusätzlich zur fünften Urlaubswoche.
Andere Maßnahmen im Pflegebereich sind großteils schon auf den Weg gebracht worden, und Wöginger verweist unter anderem auf den Pflege-Ausbildungsbonus in Höhe von 600 Euro. Ab 1. Jänner 2023 wird auch das Pflegestipendium umgesetzt: Personen, die an AMS-Ausbildungen zum Umstieg in einen Pflegeberuf teilnehmen, erhalten damit 1.400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Geschaffen wird auch – vorerst mit Pilotprojekten – die Pflegelehre, „weil es wichtig ist, den Pflegeberuf auch den jungen Menschen näher zu bringen. Es gibt kaum ein anderes Land, das derartige Maßnahmen für Fachkräfte in der Pflege beschlossen hat.“ Kein Verständnis zeigt Wöginger für die Kritik der SPÖ am Gehaltszuschlag für im Pflegebereich Beschäftigte, wo sich die SPÖ doch bei Kollektivvertragsverhandlungen immer gegen Einmalzahlungen aussprach. Bis Ende 2023 stellt der Bund insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung, wobei der Anteil für 2023 als monatlicher Gehaltszuschlag abgegolten wird. Für beide Jahre zusammen entsprechen diese Zahlungen 2022 und 2023 etwa einem Monatsbezug.