Die Nachsaison ist eine beliebte Reisezeit der Seniorinnen und Senioren, doch damit die Urlaubsfreude nicht beeinträchtigt wird, nachstehend einige Tipps:
Zuvor aber noch ein wichtiger Hinweis:
• Bei Reisen ins Ausland informieren Sie sich vorab welche Regeln zur Vermeidung einer COVID-19-Erkrankung vorherrschen und wo der Mund-Nasen-Schutz verpflichtend getragen werden muss. Auf der Homepage des Außenministeriums finden Sie aktuelle Reisewarnungen und einen Link zum deutschen Auswärtigen Amt. Dieses bietet für jedes Land sehr umfangreiche landesspezifische Hinweise betreffend Kriminalität und sonstiger Gefahren, Zoll-, Rechts- und Verkehrsvorschriften, aktuelle medizinische Informationen und vieles mehr. Sinnvoll ist auch eine Registrierung unter www.reiseregistrierung.at und das vorsorgliche Einspeichern des rund um die Uhr erreichbaren Bürgerservices des Außenministeriums: +43 1 90115-4411 ins Handy.
Bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Geld oder Gepäck Reisepass:
• Erstatten Sie bei der örtlichen Polizei Ihres Urlaubsortes eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige.
• Wenden Sie sich mit der Anzeige an die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Urlaubsland an die Botschaft oder das Konsulat. Dort stellt man einen Notpass für Sie aus. Gibt es keine österreichische Vertretungsbehörde, so können Sie sich auch an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union wenden.
• Zurück in Österreich müssen Sie im Falle eines Diebstahls mit Ihrer ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige in Österreich erstatten. Damit können Sie dann einen neuen Reisepass ausstellen lassen. Im Falle des Verlusts genügt die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde.
Führerschein
Im Ausland gibt es unterschiedliche Bestimmungen zum Verlust oder Diebstahl des Führerscheins. Einige Länder stellen zeitlich begrenzte Touristenführerscheine aus, andere erlauben die Weiterfahrt mit einer ebenfalls zeitlich begrenzten Verlust- beziehungsweise Diebstahlsanzeige. Informieren Sie sich daher bei der örtlichen Polizei in Ihrem Urlaubsland über die jeweiligen Bestimmungen und erstatten Sie in jedem Fall eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.