„Der Allerseelentag des Vorjahres bleibt uns wegen des furchtbaren Terroranschlages in tiefer Erinnerung. Als Reaktion darauf aber auch in Abarbeitung des Regierungsprogrammes hat sich die Bundesregierung zu einer Reihe von Maßnahmen zur verbesserten Prävention und Bekämpfung von Terrorismus bekannt. Neben Änderungen u.a. beim Islamgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz, dem Symbolegesetz und dem Führerscheingesetz geht es vor allem darum, die Überwachung des Verhaltens terroristischer Straftäter während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung zu intensivieren und Deradikalisierungsmaßnahmen zu verbessern“, erklärt VP-Sicherheitssprecher Abg. Karl Mahrer.
Mahrer betont: „Die Einführung eines neuen Straftatbestandes gegen religiös motivierte extremistische Bewegungen wird Verbindungen erfassen, die etwa eine ausschließlich religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung – mit gesetzwidrigen Mitteln – anstreben und diese anstelle der demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik setzen wollen. Darüber hinaus wird in Zukunft im Zuge der Entlassungsvorbereitung eine Fallkonferenz unter Mitwirkung der Organisationseinheiten des polizeilichen Staatsschutzes sowie der Koordinationsstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug stattfinden. Insgesamt soll es zu einer verbesserten Vernetzung zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Gerichten kommen. Um Fach- und Spezialwissen innerhalb der Gerichte entsprechend zu bündeln, sollen Sonderabteilungen wegen terroristischer Straftaten geschaffen werden. Diese Bundesregierung hat bewiesen, dass sie auch in herausfordernden Krisenzeiten notwendige und wichtige Maßnahmen auf den Weg bringt.“