„Seit Dienstag dürfen kleine Geschäfte bis 400m2 sowie Bau- und Gartenmärkte wieder offen haben. Trotz Öffnung der Geschäfte bleiben die Ausgangsbeschränkungen jedoch bis Ende April aufrecht. Das bedeutet, man sollte so gut wie möglich zu Hause im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bleiben und Besuch vermeiden. Seit Samstag ist es der Polizei auch möglich, Organstrafmandate bei Verstößen gegen die Ausgangssperre zu verhängen. Ein Verstoß gegen die Schutzmaskenpflicht kostet 25 Euro, das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen 50 Euro. Darum nicht vergessen in allen geöffneten Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, erklärt Abg. Karl Mahrer, geschäftsführender Landesobmann des Wiener Seniorenbundes.
Mahrer: Neuerungen seit 14. April bei der Ausgangsbeschränkung
- Beitrags-Autor:ab5zig - Wiener Senioren
- Beitrag veröffentlicht:14. April 2020
- Beitrags-Kategorie:Allgemein
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