„Die amtswegige Prüfung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof ist die logische Folge der fehlgeleiteten Politik der Wiener Stadtregierung und des damit verbundenen fortdauernden Verfassungsbruches“, stellt Seniorenbundpräsidentin LAbg. Ingrid Korosec empört fest. So ist eben bekannt geworden, dass der Verfassungsgerichtshof eine amtswegige Prüfung in die Wege leiten wird. Grund dafür ist, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz in einem Fall offenbar gegen eine Höchstgrenze bei Sozialhilfeleistungen verstößt bzw. in einem anderen Fall entgegen den Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, Geldleistungen statt Sachleistungen vorsieht.
Die Wiener Volkspartei hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass SP-Stadtrat Hacker für eine rechtskonforme und vollständige Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes zu sorgen hat. Auch die Kritik der Volksanwaltschaft ist in diesem Zusammenhang vom Tisch gewischt worden. Die Mindestsicherung muss eine Überbrückungshilfe und gegebenenfalls auch ein Sprungbrett sein, dürfe aber unter keinen Umständen zu einer Dauerhängematte ausarten, wie es aktuell in Wien der Fall ist. Korosec: „Wien setzt konsequent die falschen Anreize und wird damit zum Sozialmagneten für all jene, die zwar arbeiten könnten, aber nicht wollen. Diese Politik muss daher endlich beendet werden.“