„Eine breit ausgebaute und für alle frei zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung ist der einzige Weg, schwerkranken Menschen ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen. Mit dem eben beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetz tragen Bund, Länder und Kassen dieses Bekenntnis zu gleichen Teilen auf breiten Schultern“, zeigt sich Seniorenbundpräsidentin LAbg. Ingrid Korosec zufrieden. Bereits 2022 wird die Regelfinanzierung von 18 Millionen Euro auf 63 Millionen Euro erhöht, bis 2024 wachsen die Zuschüsse auf 153 Millionen Euro an, die Mittel sind außerdem wertgesichert.
„Das sind die Früchte jahrelanger und unermüdlicher Arbeit unzähliger Menschen, die sich mit ganzer Kraft für ein würdevolles Lebensende für Schwerkranke eingesetzt haben“, betont Korosec, die selbst bis zuletzt gemeinsam mit allen Landesobleuten des Österreichischen Seniorenbunds für das vorliegende Gesetz gekämpft hat. Sie hebt dabei die von Abg. z. NR a.D. Mag. Gertrude Aubauer geleitete Enquete „Würde am Ende des Lebens“ hervor. Daran haben auch 23.000 Bürgerinnen und Bürger mit einer eigenen Petition mitgewirkt, zusätzlich sind rund 700 schriftliche Stellungnahmen eingereicht worden.
„Das hat eindrucksvoll bewiesen, dass ein würdevolles Lebensende für Schwerkranke ein großes Anliegen und im Interesse aller Menschen ist. Das parteiübergreifende Bekenntnis zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung spricht ebenso Bände. Ich möchte allen Beteiligten meinen aufrichtigen Dank aussprechen, allen voran Gertrude Aubauer, der ehemaligen steirischen Landeshauptfrau und Präsidentin des Hospiz-Dachverbandes, Waltraud Klasnic, sowie der Präsidentin des Hospiz- und Palliativforums, Dr. Elisabeth Pittermann, die jahrelang für die Rechte schwerkranker Menschen gekämpft haben“, sagt Korosec.
„Der größte Wunsch der Menschen ist nicht der Tod, sondern jener, nicht mehr leiden zu müssen“, betont die Seniorenbundpräsidentin. Sie verweist auf Studien, welche klar gezeigt haben, dass bei ausreichender Palliativversorgung fast alle todkranken Menschen von ihrem Sterbewunsch abgehen. Deshalb sieht sie den Ausbau einer breiten und für alle frei zugänglichen Hospiz- und Palliativversorgung als notwendige Voraussetzung für jegliche Lockerungen bei der Suizidbeihilfe, wie es das aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes notwendig gewordene Sterbeverfügungsgesetz vorsieht. „Damit folgen wir auch dem für uns immer noch gültigen Credo von Kardinal Franz König: Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen Menschen sterben!“