Korosec: Die Büchse der Pandora wurde geöffnet!

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Beihilfe zum Suizid künftig erlaubt werden muss. Auch wenn die aktive Sterbehilfe und die Verleitung zum Suizid weiterhin strafbar bleiben, hat der Verfassungsgerichtshof mit dieser Entscheidung den Grundsatz infrage gestellt, dass das Recht auf Leben das höchste und schützenswerteste Gut ist. Damit wurde die Büchse der Pandora geöffnet. Besonders der Schutz der Älteren und der Schutz des Rechtes auf Leben sind zentrale Grundwerte, die sich auch in unserer Politik widerspiegeln müssen. Das hatte der Verfassungsgerichtshof auch in einem früheren Urteil bestätigt: Das Verbot der aktiven Sterbehilfe liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Mit dem jetzigen Spruch verlässt der Verfassungsgerichtshof seine eigene Linie.

Das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord sowie des Tötens auf Verlangen war stets ein wirksamer Schutz für die Schwächsten der Gesellschaft, insbesondere für sehr alte, kranke, an Demenz leidende Menschen oder für Menschen mit Behinderung. Dieser Schutz wurde irreparabel beschädigt. Seniorenbundpräsidentin LAbg. Ingrid Korosec ist sehr froh über das Bekenntnis der Bundesregierung, die notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch der straffreien Beihilfe zum Selbstmord zu prüfen: „Ich fordere die Verantwortlichen auf, alle nur erdenklichen Möglichkeiten auszuschöpfen und werde mich selbst dafür einsetzen. Das Leben ist unser höchstes Gut und genießt aus gutem Grund verfassungsrechtlich höchsten Schutz. Die Bundesregierung muss hier Schadensbegrenzung betreiben und jede Form von Missbrauch konsequent unterbinden!“

Schreibe einen Kommentar