Kindererziehung – die Zeit belohnen

Der Gedanke an die Pension tritt bei vielen erst in den Vordergrund, wenn man sich altersmäßig dem Ende der berufstätigen Zeit nähert. Das böse Erwachen kommt dann, wenn man erfährt, wie viel oder besser wie wenig man künftig monatlich ausbezahlt bekommt. Überwiegend trifft das Frauen, die die Kindererziehung übernehmen. Viele bekommen sehr wenig Pension und schlittern in die Altersarmut. Das sogenannte „Pensions-Splitting“ beider Elternteile soll einen gewissen Ausgleich schaffen.
Derzeit erfolgt diese Regelung jedoch auf freiwilliger Basis, nach dem Opt-in-Prinzip. Wenn sich beide Elternteile einig sind, können sie sich freiwillig dafür entscheiden. „Das ist leider wirkungslos. In zehn Jahren haben sich gerade einmal 800 Menschen gefunden, die das machen wollten“, betont Präsidentin Ingrid Korosec und fordert ein automatisches Pensions- Splitting mit Opt-out-Möglichkeit.
Das heißt, wenn beide Elternteile dies nicht wollen, kann ein Antrag auf Verzicht gestellt werden. Ziel ist es, dass vor allem Frauen, die wegen der Kinder beruflich eine Auszeit nehmen wollen, dann später bei der Berechnung der Pensionshöhe einen Ausgleich für diese Leistung erhalten.
Korosec: „Der Seniorenbund unterstützt jede Aktivität im Kampf gegen die Altersarmut von Frauen. Das automatische Pensions- Splitting wäre eine wirkungsvolle Maßnahme und sorgt für mehr Gerechtigkeit. Deshalb brauchen wir eine Opt-out-Variante, das heißt: Pensions-Splitting zwischen Ehepartnern ist die Norm. Wer das nicht will, muss sich bei der Pensionsversicherung melden.“ Eine dementsprechende Regelung könnte in der kommenden Regierungsperiode durch- gebracht werden.   Auch auf Pflege ausweiten Mittlerweile werden bereits drei Viertel aller Menschen, die eine Pflege brauchen, von ihren Angehörigen betreut. Und das übernehmen zu 80 Prozent Frauen. Da wäre es naheliegend, das Pensions-Splitting auch für Pflege auszuweiten.
Bei einer entsprechenden Regelung würde – analog zur Elternschaft – der erwerbstätige Partner seine Pensionsansprüche mit dem pflegenden Partner maximal sieben Jahre lang teilen. Korosec: „Eine Ausweitung wäre wünschenswert, ist aber in der Praxis nicht immer anwendbar. Denn oft sind jene, die Angehörige pflegen, ja selbst schon in Pension.“

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