„Ende der Altersdiskriminierung bei Kreditvergabe ist Meilenstein für Selbstbestimmung von Seniorinnen und Senioren!“


​ Justizministerium, Österreichischer Seniorenrat und Konsumentenschutzministerium haben die Einigung über eine Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes bekanntgegeben, mit der die Diskriminierung bei Kreditvergaben an ältere Menschen der Vergangenheit angehören. Zukünftig werden das Vorhandensein finanzieller Sicherheiten und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit, anstatt der bisher herangezogenen statistischen Lebenserwartung, ausschlaggebend für die Vergabe von Bankkrediten sein. Die bisherige Gesetzeslage benachteiligte ältere Menschen und erschwerte ihnen die Fortführung eines eigenständigen Lebensstils, besonders im Hinblick auf den alters- und pflegegerechten Umbau von Eigenheimen (z.B. Bad, Treppenlift, Barrierefreiheit) sowie die politisch und ökologisch gewünschte Finanzierung von Gebäudesanierungen.

Um diesen Missstand zu beenden, führten das Justizministerium, der Österreichische Seniorenrat als die sozialpartnerschaftliche Interessensvertretung von 2,4 Millionen Seniorinnen und Senioren, sowie das Konsumentenschutzministerium intensive und konstruktive Verhandlungen. Auf Anregung von Seniorenratspräsidentin LAbg. Ingrid Korosec wurde eine Regelung nach deutschem Vorbild erarbeitet: „Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters! Darum habe ich dafür gekämpft, dass auch in Österreich möglich wird, was in Deutschland längst Praxis ist. Mit der Gesetzesnovelle haben wir eine große Ungerechtigkeit bei der Kreditvergabe beseitigt. Es wäre eine inakzeptable Form der Altersdiskriminierung, wenn ältere Menschen ihre gewohnte Umgebung oder ihr Eigenheim verlassen müssten, weil sie trotz Sicherheiten keinen Kredit bekämen. Die Novelle ist ein großer Etappensieg für Seniorinnen und Senioren und damit gegen Altersdiskriminierung!“

Bundesregierung und Seniorenrat setzen mit dieser Gesetzesnovelle ein klares Zeichen gegen Altersdiskriminierung und unterstützen ältere Menschen aktiv ein selbstständiges Leben zu führen. Mit der Novelle wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit des Versterbens der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben kann. Zum einen muss wahrscheinlich sein, dass die Kreditnehmer zu ihren Lebzeiten die vereinbarten laufenden Kreditraten aus dem Kreditvertrag bezahlen kann. Zum anderen muss der Wert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte Gewähr für die Abdeckung der mit dem Kreditvertrag im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten leisten.

Das Gesetz soll Anfang des Jahres 2023 im Parlament beschlossen werden und mit 1. April 2023 in Kraft treten.

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