„Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Störung der Gasversorgung kommt der Verfügbarkeit von Gasmengen in Speicheranlagen große Bedeutung zu. Daher soll für Endverbraucher ein Anreiz geschaffen werden, vorsorglich Gasmengen einzuspeichern“, betont VP-Energiesprecherin Tanja Graf anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses. Bereits Ende April hat die Bundesregierung zur Stärkung der Resilienz der Energieversorgung Österreichs beschlossen, dass die Erdgasspeicher vor Beginn der kommenden Heizsaison bestmöglich – zumindest zu 80 Prozent – gefüllt sind. „Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bedarf es einer Novelle des Energielenkungsgesetzes, dessen Maßnahmen sich vor allem an Großabnehmer von Gas richten“, erklärt Graf.
Diese Lenkungsmaßnahmen sehen vor, dass insbesondere große Endverbraucher – auch Kraftwerke – freiwillig Gasreserven auch über Dritte (Versorger) anlegen können. „Diese Gasreserven werden zu 50 Prozent vor Enteignungen in einem Lenkungsfall geschützt“, so die Abgeordnete. Dafür ist eine Entschädigung gegen Ersatz des Kaufpreises samt Speicherkosten und Netzentgelten durch den Bund zu zahlen. Der Ersatz von Vermögensnachteilen im Lenkungsfall ist bisher nur für Öl vorgesehen und wird jetzt auch auf Gas und elektrische Energie, weil diese verstärkt gespeichert und speicherbar ist, ausgedehnt. Planmäßig soll die Regelung über die geschützten Gasmengen auf drei Jahre befristet sein.
„Nicht nur österreichische Haushalte, sondern gerade auch die Industrie benötigt Gas. Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Versorgungsengpässe treffen die heimische Wirtschaft daher gleichermaßen Mit der Novelle des Energielenkungsgesetzes erweitert die Bundesregierung den Ersatz von Vermögensnachteilen im Lenkungsfall auf Gas und elektrische Energie und sorgt damit für Versorgungssicherheit für die Unternehmen in unserem Land!“