Als positives Zeichen und Schritt in die richtige Richtung sieht Seniorenbundpräsidentin LAbg. Ingrid Korosec den im Rahmen des Sterbeverfügungsgesetzes angekündigten Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und die deutliche Erhöhung der Zweckzuschüsse bereits ab dem kommenden Jahr. „Diese Zuschüsse werden immer weiter erhöht, beispielsweise stellt die Drittelfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden für 2024 bis zu 153 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist ein starkes Bekenntnis zur Hospiz- und Palliativversorgung und damit zu einem würdigen Lebensende für schwerkranke Menschen. Ohne eine breit ausgebaute und für alle Menschen frei zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung darf auch nur die kleinste Lockerung bei der Suizidbeihilfe nicht möglich sein!“, fordert Korosec.
„Der größte Wunsch der Menschen ist nicht der Tod, sondern jener, nicht mehr leiden zu müssen“, betont die Seniorenbundpräsidentin. Sie verweist auf Studien, welche klar gezeigt haben, dass bei ausreichender Palliativversorgung fast alle todkranken Menschen von ihrem Sterbewunsch abgehen. Gleichzeitig erinnert sie an Kardinal Franz König, der das Credo des Seniorenbundes in Sachen Sterbehilfe auf den Punkt gebracht hat: „Nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen Sterben. Dieser Grundsatz wird immer für uns gelten!“, betont Korosec.
Bei erster Durchsicht des eben präsentierten Sterbeverfügungsgesetzes sieht sie viele Punkte berücksichtigt, die der Seniorenbund zum Schutz schwerkranker Menschen fordert. „Es ist aber noch zu früh, um abschließend zu beurteilen, ob das Sterbeverfügungsgesetz dem Missbrauch der Suizidbeihilfe, dem der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil potenziell Tür und Tor geöffnet hat, auch effektiv unterbunden werden kann. Wir werden das Gesetz im Rahmen der Begutachtungsfrist bis zum 12. November daher eingehend prüfen.“