Seniorenbundpräsidentin LAbg. Ingrid Korosec zeigt volle Unterstützung für die Forderung von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, jede Neuregelung der Suizidbeihilfe in der Verfassung zu verankern. „Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur Aufhebung des Suizidbeihilfeverbots auch den unbedingten Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft aufgehoben, nämlich für sehr alte, sehr kranke, an Demenz leidende Menschen und Menschen mit Behinderung. Das Hauptaugenmerk der Neuregelung muss daher klar auf der Verhinderung von Missbrauch der Suizidbeihilfe liegen. Damit diese Absicherung Bestand hat, halte ich ein Verfassungsgesetz für unumgänglich“, erklärt Korosec. Sie will um jeden Preis verhindern, dass eine Ermöglichung der Suizidbeihilfe eine Kostendebatte über den Wert des Lebens auslöst. Sie fordert daher für ein Verfassungsgesetz folgende Schutzmaßnahmen:
- Der freie und dauerhafte Wille der Betroffenen muss unbedingt abgesichert und von mehreren Stellen geprüft werden.
- Keine Suizidassistenz für Kinder, Jugendliche, psychisch Erkrankte und Demenzkranke, die nicht mehr selbst entscheiden können.
- Verpflichtende Aufklärung über Alternativen und Bedenkzeit.
- Das umfassende Verbot gewerbsmäßiger Suizidbeihilfe.
- Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung.
Korosec fordert damit eingehend auch einen breiten Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. „Studien belegen klar: Ein gutes Hospiz- und Palliativwesen lässt die meisten Menschen von ihrem vorzeitigen Sterbewunsch abkommen!“, betont sie.
„Mit der Erlaubnis der Suizidassistenz wird der Druck auf die Betroffenen unweigerlich steigen. Ein Verfassungsgesetz bringt Rechtssicherheit und damit auch Erleichterung. Gerade bei diesem hochsensiblen Thema ist das von zentraler Bedeutung.“