„Wien hat das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes immer noch nicht umgesetzt und stellt sich bewusst gegen den VfGH-Entscheid. Die Wiener Landesregierung bzw. die Wiener Regierungsfraktionen müssen diese Missstände in Gesetzgebung und Verwaltung umgehend beseitigen. Ein neuer Initiativantrag für die kommende Landtagssitzung ändert zwar das Wiener Mindestsicherungsgesetz, aber ein verfassungsmäßiger Zustand kann weiter nicht erreicht werden. Die Wiener Stadtregierung begeht somit auch weiterhin einen Verfassungsbruch“, erklärt Seniorenbundpräsidentin LAbg. Ingrid Korosec. Das hält auch die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht fest, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist. „Die Wiener Stadtregierung agiert hier klar gegen den Rechtsstaat“, kritisiert Korosec.
„Während Ludwig auf Bundesebene kritisiert, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs nicht ernst genommen werden, brechen SPÖ und NEOS auf Wiener Ebene offenkundig die Bundesverfassung“, kritisiert VP-Wien Verfassungssprecher Patrick Gasselich. „Aus rechtsstaatlicher Hinsicht ist dieser Verfassungsbruch mehr als bedenklich und wir fordern Bürgermeister Ludwig und Stadtrat Hacker auf, eine verfassungskonforme Rechtslage zu schaffen und das Grundsatzgesetz des Bundes auch in Wien endlich umzusetzen.“