Die Heizkostenabrechnung wird novelliert

Im Bautenausschuss wurde eine Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes beschlossen. „Mit dieser Novelle schaffen wir eine Fokussierung auf den Verbrauch, weitere Einsparungen im CO2-Bereich, eine Kühlkostenberücksichtigung und eine bessere Berücksichtigung des Konsumentenschutzes“, zeigt sich ÖVP-Bautensprecher Abg. Johann Singer nach der Beschlussfassung im Ausschuss zufrieden.

Rund 27 Prozent des Endenergieverbrauchs Österreichs werden für die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Kühlung in Gebäuden aufgewendet. Somit kommt dem Gebäudebereich bei der Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen eine zentrale Rolle zu, erläutert Singer. Die EU sieht in einer Richtlinie vor, dass Mitgliedstaaten transparente Regeln für die Verteilung der Kosten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Mehrzweckgebäuden einführen und den Verbraucher/innen mehr Informationsrechte einräumen müssen. „Dem kommen wir jetzt nach“, so Singer.

Dem Heizkostenabrechnungsgesetz kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Kernpunkt ist die Erfassung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs für zentral beheizte Gebäude und die verbrauchsabhängige Verteilung der hieraus entstandenen Kosten. Durch die Aufteilung der Kosten nach Verbrauch wird ein wesentlicher Anreiz für die Nutzer zur sparsamen Energieverwendung gesetzt.

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