Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren wird erleichtert

Die Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, LAbg Ingrid Korosec, zeigt sich sehr erfreut über die eben im Ministerrat beschlossene Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz. Damit wird eine langjährige Forderung des Österreichischen Seniorenbundes umgesetzt, wodurch die Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren erleichtert wird.

Bisher wurde älteren Menschen trotz ausreichender Sicherheiten (Immobilien, Grundstücke, Eigentumswohnungen etc.) kein Kredit mehr gewährt, wenn gemäß der sogenannten ‚Sterbetafel‘ anzunehmen war, dass der Kredit zu Lebzeiten der Kreditnehmerin beziehungsweise des Kreditnehmers nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Diese diskriminierende Praxis aufgrund des Lebensalters wird nun durch diese Gesetzesänderung beendet. Klargestellt wird, dass in diesen Fällen die Kreditgewährung nicht daran scheitert, dass der volle Kreditbetrag zu Lebzeiten nicht zurückgezahlt werden kann, wenn Sicherheiten der Kreditnehmerin beziehungsweise des Kreditnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen Restbetrages bieten.

Die Neuregelung soll mit 1. Mai 2023 in Kraft treten.

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