Die sogenannte Strompreisbremse hat den Nationalrat passiert. Damit kommt es zu einer befristeten Stützung der Stromkosten für Haushalte von bis zu 2.900 kWh pro Jahr. Zudem sollen einkommensschwache Haushalte einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75% erhalten.
Die Förderung kommt von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 automatisiert über den Stromlieferanten zur Anwendung, wenn der Strompreis den unteren Schwellenwert von 10 Cent/kWh übersteigt. Jener Preisanteil, der darüber liegt, wird bis zu einem oberen Schwellenwert von 40 Cent/kWh bezuschusst. Mit einem von ÖVP und Grünen im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag wird zudem festgelegt, dass alle Preisbestandteile, die von den Lieferanten selbst ausgestaltet werden können, von der Stromkostenförderung umfasst sind. Zum anderen erhalten einkommensschwache Haushalte zusätzlich zum Stromkostenzuschuss zwischen 1. Jänner 2023 und 30. Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75%. Die jährliche Höhe ist mit 200 € begrenzt und wird ebenso wie der Stromkostenzuschuss bei kürzeren Zeiträumen aliquotiert gedeckelt. Anspruchsberechtigt sind jene Haushalte, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind. Für den Stromkostenzuschuss und den Netzkostenzuschuss sind für das Jahr 2023 rund 2,73 Mrd. € und für das Jahr 2024 rund 1,09 Mrd. € budgetiert.
Durch eine Verlängerungsmöglichkeit der gesetzlichen Inbetriebnahmefrist von bis zu zwei Jahren soll es zu Erleichterungen bei den Photovoltaik-Förderungen kommen. Die Anpassungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz begründen die Koalitionsparteien mit einer – nicht zuletzt aufgrund der stark steigenden Strom- und Gaspreise – äußerst hohen und stark zunehmenden Nachfrage an dem Ausbau von Photovoltaikanlagen. Dem würden massive Lieferverzögerungen durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise sowie Verzögerungen durch Fachkräftemangel bei der Errichtung gegenüberstehen.