Nationalrat: Klarstellung bei Spätrücktritt bei Lebensversicherungen

Einstimmig hat der Nationalrat den Entschluss gefasst, nach Urteilen des OGH und des EuGH nunmehr die Regelungen zum Spätrücktritt bei Lebensversicherungen klarzustellen. Mit einer entsprechenden Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz werden Konsumentinnen und Konsumenten geschützt und Rechtssicherheit geschaffen.

Für Personen, die eventuell auch in einer Notlage eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sei es bisher schwierig gewesen, im Zusammenhang mit einer fehlerhaften oder fehlenden Rücktrittsbelehrung zurückzutreten. Mit der ‚Versicherungsvertragsgesetz-Novelle 2022‘ soll der Spätrücktritt bei Lebensversicherungen aufgrund von Urteilen des OGH und des EuGH nach einer Novelle 2018 revidiert werden. Es wird nunmehr klargestellt, dass im Fall einer grob fehlerhaften – ebenso wie bei einer überhaupt fehlenden – Rücktrittsbelehrung bei Lebensversicherungen ein „ewiges Rücktrittsrecht“ zusteht. Entfallen soll für einen solchen Fall auch der Punkt, dass lediglich der Rückkaufswert zu erstatten wäre. Die Betroffenen sollen Anspruch auf die Rückzahlung eingezahlter Prämien haben und nicht mehr nur auf den Rückkaufswert. Damit werde auch eine Ungerechtigkeit beseitigt und ein Gesetz repariert, das schon jetzt keine Anwendung mehr gehabt habe, weil es gegen EU-Bestimmungen verstieß.

Die Regelung, die einstimmig angenommen wurde, sollen mit 1. August 2022 in Kraft treten und auch rückwirkend für entsprechende Fälle von Rücktritten gelten, die nach dem 31. Dezember 2018 erklärt wurden. Damit werde laut Erläuterungen die Rechtsprechung des OGH anwendbar, der schon bisher den betreffenden Paragrafen unangewendet gelassen und bei einem Spätrücktritt eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung vorgenommen hat.

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